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    Mikroplastik im Sport

    Entstehung, Tipps zur Vermeidung & Auswirkungen des EU-Verbots

    Kübler Sport Redaktion -

    Lesedauer: 4 Minuten

    Mikroplastik stellt eine erhebliche Belastung für die Umwelt dar und kann ebenso Gesundheitsprobleme bei Menschen verursachen. Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hat die EU beschlossen, ab Oktober 2023 diverse Mikroplastik-Produkte schrittweise zu verbieten. Diese Maßnahme hat nicht nur Auswirkungen auf den täglichen Gebrauch, sondern auch auf verschiedene Sektoren, darunter den Sport.

    Mikroplastik sport
    Loses Plastik auf dem Sportplatz | Quelle: galileo120 – stock.adobe.com

    Mikroplastik-Verursacher im Sport

    Mikroplastik im Sport entsteht auf unterschiedliche Weisen. Eine Konsortialstudie vom Fraunhofer UMSICHT identifizierte folgende Mikroplastik-Verursacher im Sport in einer Rangliste:1

    1. Reifenabrieb im Straßenverkehr

    Als größter Verursacher von Mikroplastik im Sport gilt der Gummiabrieb von Reifen im Straßenverkehr. Zwar ist dieser Verursacher als indirekt den Sport betreffend anzusehen, jedoch deswegen keineswegs zu vernachlässigen. Denn die allermeisten bevorzugen das Auto auf dem Weg zum Sport, sei es das Fitnessstudio oder der Vereinssport. Wer nicht darauf verzichten kann oder mag, sollte zumindest Fahrgemeinschaften bilden.

    2. Einstreugranulat für synthetische Sportböden

    Der wohl bedeutsamste unmittelbare Mikroplastik-Verursacher im Sport sind Kunststoffrasenplätze. Kunstrasenplätze sind das ganze Jahr über gut bespielbar, jedoch birgt das darin enthaltene Kunststoff-Granulat, das als Füllmaterial verwendet wird, ein großes Umweltproblem. Durch den Spielbetrieb, Regen oder Wind gelangen kleinste Kunststoffteilchen leicht in die Umwelt. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schätzt, dass jeder Kunstrasenplatz jährlich rund 500 kg Mikroplastik in die Umwelt verteilt.2

    Mikroplastik Kunstrasenplatz
    Mikroplastik vom Sportplatz, das in die Natur gelangt | Quelle: galileo120 – stock.adobe.com
    Reduzierung des Mikroplastik-Austrags: Durch geeignete Pflege und bauliche Maßnahmen können Sportvereine den Austrag von Gummigranulat auf Kunstrasenplätzen bereits jetzt minimieren. Fußballverbände wie der DFB und Normungsbehörden geben dazu entsprechende Handlungsempfehlungen.

    Aufgrund dieser Problematik hat die Europäische Kommission zum 16. Oktober 2031 ein Verbot von Kunststoffgranulat auf Sportplätzen erlassen. Inzwischen gibt es umweltfreundlichere Alternativen. Vereine, die rechtzeitig an die Zukunft gedacht haben, berichten von positiven Erfahrungen mit Füllmaterialien für Kunstrasen, wie Sand, Kork, Olivenkerne und Kokosnuss.

    Konsequenzen für Sportplatzbetreiber

    In Sportvereinen und Kommunen bestand aufgrund von missverständlichen Medienberichten lange Zeit Unsicherheit über die Zukunft von Kunstrasenplätzen. Die neuen EU-Verordnungen können wie folgt zusammengefasst werden:

    • Bestandsschutz: Bestehende Sportplätze mit synthetischem Infill müssen nicht geschlossen werden. Bestehende Plätze können weiterhin im Übergangszeitraum bzw. bis zum Ende der Bevorratung mit Gummigranulat nachgefüllt werden, um das Ende ihrer gewöhnlichen Lebensdauer erreichen zu können.
    • Neuinstallationen: Zwar dürfen innerhalb der Übergangsfrist von 8 Jahren noch Plätze mit Polymerfüllungen installiert werden, was jedoch aus ökologischer Sicht wenig sinnhaft ist. Kommunale Kunstrasenplätze in Deutschland werden ohnehin nicht mehr mit Gummigranulat befüllt, da die Plätze sonst nicht mehr durch die öffentliche Hand gefördert werden.
    • Umrüstung: Es ist grundsätzlich möglich, das Gummigranulat gegen natürliche Füllstoffe (Kork, Sand, Olivenkerne, Holzschnitzel, Maispellets etc.) auszutauschen, dies bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.

    3. Abrieb von Sportschuhen

    Die Sohlen der meisten Sportschuhe bestehen aus Kunststoff, wodurch bei jedem Schritt kleine Plastikpartikel freigesetzt werden. Einige Hersteller sind bereits dran, umweltfreundliche Alternativen zu finden. Beim Spielen auf Kunststoffrasen kann zusätzlich das Kunststoff-Granulat von den Schuhsohlen in die Umwelt transportiert werden.

    sport umweltbelastung
    Mikroplastik entsteht auch beim Sport

    4. Kunststoffverpackungen

    Wenn Kunststoffprodukte wie Plastik-Trinkflaschen im Laufe der Zeit durch physikalische Einflüsse wie Sonnenlicht, Wind und Wasser abgebaut werden, können sie in kleinere Partikel zerfallen. Richtiges Entsorgen und Recyceln von Kunststoffverpackungen ist daher Pflicht. Generell sind mehrfach nutzbare Verpackungen wie Glasflaschen oder Edelstahldosen die bessere Wahl.

    5. Faserabrieb Textilwäsche

    Moderne Sportkleidung aus Kunstfasern wie Polyamid oder Polyester gibt bei jedem Waschvorgang kleinste Plastikfasern ab, die über das Abwasser in die Umwelt gelangen. Denn die Fasern sind so winzig, dass auch Kläranlagen sie nicht herausfiltern können. Besonders hoch ist der Abtrieb beim ersten Waschgang neuer synthetischer Textilien und bei flauschigen Stoffen wie Fleece. Spezielle Wäschebeutel können zumindest einen Teil der Fasern abfangen.

    6. Körperpflegeprodukte

    Einige Pflegeprodukte wie Duschgels, Shampoos und Spülungen enthalten Mikroplastik, das nach dem Duschen über das Abwasser in Kläranlagen oder ungefiltert in die Umwelt gelangt. Das EU-Verbot sorgt für einen schrittweisen Verbot von Mikroplastik in Kosmetik. Mikroplastikperlen in Peelings sind beispielsweise bereits jetzt verboten, Shampoo und Duschgel folgen 2027. Wer sichergehen möchte, keine Kunststoffe in Kosmetik zu kaufen, greift auf zertifizierte Naturkosmetik mit Siegel zurück. Auch gibt es Apps, die durch Scannen des Barcodes schnell anzeigen, ob Mikroplastik enthalten ist.

    7. Abrieb von Sport- und Spielgeräten

    Die Abnutzung von Sport- und Spielgeräten führt ebenso wie der Abrieb von Sportschuhen zur Bildung winziger Kunststoffpartikel. Dies ist etwa bei Sportbällen, Hockeyschlägern oder Skateboards der Fall.

    Quellen:

    1. Fraunhofer UMSICHT: Konsortialstudie Mikroplastik (2018) ↩︎
    2. Europäische Chemikalienagentur (ECHA): Opinion on an Annex XV dossier proposing restrictions on intentionally-added microplastics (2020) ↩︎

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