Viele Sportanlagen sind mit Flutlicht ausgestattet. Eine leistungsfähige Sportplatzbeleuchtung ist insbesondere in den Wintermonaten und in den Abendstunden essenziell für einen unterbrechungsfreien Spielbetrieb. Die Installation einer Flutlichtanlage am Spielfeld unterliegt jedoch umfangreichen technischen und rechtlichen Vorgaben sowie verbindlichen Normen. Im Folgenden sind die zentralen Aspekte zu Flutlicht, Flutlichtanlagen und den relevanten Beleuchtungsklassen aufgeführt.

DIN-Norm für Sportstättenbeleuchtung
Bei der Planung der Beleuchtung einer neu zu bauenden oder einer bestehenden Sportanlage muss zuallererst definiert werden, auf welchem Wettbewerbsniveau der Sport ausgeübt werden soll.
Zudem sind alle Bereiche des Sportstättenbaus über eine spezifische DIN-Norm geregelt, so auch das Flutlicht bzw. die Sportstättenbeleuchtung. Bezüglich dieser ist die DIN EN 12193 zu beachten. Diese DIN-Norm legt u. a. bestimmte technische Kennwerte, wie beispielweise die Helligkeit, fest und sortiert die Sportstättenbeleuchtung in drei Beleuchtungsklassen. Darüber hinaus definieren die jeweiligen Verbände zusätzlich zur DIN-Norm geltende sportartspezifische Anforderungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Auch das kommunale Umfeld definiert zu beachtende Auflagen, wie beispielsweise Vorgaben zum Immissionsschutz, die ebenfalls bei der Planung und beim Bau einer Sportstättenbeleuchtung beachtet werden müssen.
Beleuchtungsklassen
Die DIN EN 12193 unterscheidet bei der Sportplatzbeleuchtung drei Beleuchtungsklassen, die den jeweiligen Nutzungsanforderungen entsprechen:
- Beleuchtungsklasse 1: Diese Beleuchtungsklasse gilt für das Hochleistungstraining (internationaler und nationaler Spielbetrieb/Wettbewerb).
- Beleuchtungsklasse 2: Die Beleuchtungsklasse 2 gilt für Wettkämpfe im mittlerem Niveau (regionaler und lokaler Spielbetrieb/Wettbewerbe, Trainingsbetrieb).
- Beleuchtungsklasse 3: Im allgemeinen Training, Schul- und Freizeitsport (lokaler Spielbetreib/Wettbewerbe) muss die Beleuchtungsklasse 3 beachtet werden.
Die Einteilung der Beleuchtungsklasse gilt für LED-Flutlichtanlagen ebenso wie für konventionelle Flutlichtsysteme. Bei professionellen Sportveranstaltungen können zusätzliche Anforderungen, zum Beispiel für TV-Übertragungen, hinzukommen.
Am Beispiel Fußballplatz: Für kommunale Bolz- und Trainingsplätze ist Flutlicht der Beleuchtungsklasse 3 mit mindestens 75 Lux erforderlich. Beim lokalen bis regionalen Spielbetrieb ist Beleuchtungsklasse 2 mit mindestens 200 Lux vorgeschrieben. Für den nationalen und internationalen Spielbetrieb muss eine Flutlichtanlage nach Beleuchtungsklasse 1 mit mindestens 500 Lux installiert werden. Die Einheit Lux beschreibt dabei die Beleuchtungsstärke.
Sportart | Beleuchtungsklasse | Horizontale Beleuchtungsstärke (Lux) | Emin/Eav (Gleichmäßigkeit) |
---|---|---|---|
American Football | 1 | 500 | 0,7 |
2 | 200 | 0,6 | |
3 | 75 | 0,5 | |
Baseball | 1 | 750 | 0,7 |
2 | 500 | 0,7 | |
3 | 300 | 0,5 | |
Basketball | 1 | 500 | 0,7 |
2 | 200 | 0,6 | |
3 | 75 | 0,5 | |
Fußball | 1 | 500 | 0,7 |
2 | 200 | 0,6 | |
3 | 75 | 0,5 | |
Hockey | 1 | 500 | 0,7 |
2 | 200 | 0,7 | |
3 | 200 | 0,7 | |
Leichtathletik | 1 | 500 | 0,7 |
2 | 200 | 0,5 | |
3 | 100 | 0,5 | |
Tennis | 1 | 500 | 0,7 |
2 | 300 | 0,7 | |
3 | 200 | 0,6 | |
Volleyball | 1 | 500 | 0,7 |
2 | 200 | 0,6 | |
3 | 75 | 0,5 |
Auf europäischer und internationaler Ebene existieren weiterführende Vorgaben. Für UEFA-Wettbewerbe werden in der Regel 2.000 Lux gefordert. Die FIFA schreibt für internationale Spiele mindestens 2.400 Lux Beleuchtungsstärke vor.
Lichtimmission
Neben der Beleuchtungsstärke ist auch die Lichtimmission einer Flutlichtanlage relevant. Lichtimmission bezeichnet die Ausbreitung von Licht in angrenzende Wohngebiete oder Gebäude. Überschreitungen der hierfür festgelegten Grenzwerte können zur Verweigerung einer Bau- oder Betriebsgenehmigung führen. Bewertungsmaßstäbe sind die Raumaufhellung (Beleuchtungsstärke an der Fensterfront) und die Blendung (Kontrast zwischen Leuchtdichte und Umgebungslicht). Besonders niedrige Toleranzwerte gelten an sensiblen Orten wie Wohngebieten, Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Immissionen werden in der Regel prüfungsrelevant, wenn die Sportplatzbeleuchtung mehrmals pro Woche und jeweils länger als eine Stunde betrieben wird. Große Stadien sind davon meist weniger betroffen als stark frequentierte kommunale Anlagen.
Flutlichtmasten
Flutlichtmasten für die Sportplatzbeleuchtung stehen in unterschiedlichen Höhen und Ausführungen zur Verfügung. Eine größere Anzahl an Masten führt nicht zwangsläufig zu einer verbesserten Lichtqualität. Die Flutlichtmasten sind außerhalb des hindernisfreien Raums zu positionieren. Die Installation einer Flutlichtanlage gilt als bauliche Maßnahme und ist genehmigungspflichtig. Flutlichtmasten können einteilig, mehrteilig, rund, konisch oder polygonal ausgeführt sein. Die Standsicherheit der Masten ist regelmäßig zu überprüfen.

Lichtpunkthöhe
Die Lichtpunkthöhe bezeichnet die mittlere Höhe der Flutlichtstrahler über dem Geländeniveau. Für Trainingsplätze sind etwa 16 Meter empfehlenswert. Wettkampfanlagen und Trainingsplätze für Fußballmannschaften sollten eine Lichtpunkthöhe von 18 bis 20 Metern aufweisen.
Mobile Flutlichtanlagen
Neben stationären Flutlichtanlagen werden auch mobile Flutlichtanlagen eingesetzt. Für diese ist keine Baugenehmigung erforderlich. Mobile Flutlichtanlagen bieten eine flexible Nutzung, vergleichbare Leistungsfähigkeit wie stationäre Systeme und zeichnen sich durch einen geringen Verkabelungsaufwand sowie niedrige Betriebs- und Wartungskosten aus.
