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    Flutlicht – was gilt es zu beachten?

    Kübler Sport Redaktion -

    Lesedauer: 4 Minuten

    Zahlreiche Sportanlagen verfügen über ein Flutlicht. Denn eine Sportstättenbeleuchtung ist u. a. eine Voraussetzung, damit der Spielbetrieb in den Wintermonaten und in den Abendstunden aufrechterhalten werden kann. Jedoch ist die Installation einer Flutlichtanlage nicht ganz so einfach, da zahlreiche Vorgaben und Normen beachtet werden müssen. Damit Du dabei den Überblick behältst, haben wir Dir in diesem Beitrag alles Wichtige zum Flutlicht bzw. zu Flutlichtanlagen zusammengestellt!

    Flutlicht

    Die DIN-Norm für die Sportstättenbeleuchtung

    Bei der Planung der Beleuchtung einer neu zu bauenden oder einer bestehenden Sportanlage muss zuallererst definiert werden, auf welchem Wettbewerbsniveau der Sport ausgeübt werden soll. Zudem sind alle Bereiche des Sportstättenbaus über eine spezifische DIN-Norm geregelt, so auch das Flutlicht bzw. die Sportstättenbeleuchtung. Bezüglich dieser ist die DIN EN 12193 zu beachten. Diese DIN-Norm legt u. a. bestimmte technische Kennwerte, wie beispielweise die Helligkeit, fest und sortiert die Sportstättenbeleuchtung in drei Beleuchtungsklassen. Darüber hinaus definieren die jeweiligen Verbände zusätzlich zur DIN-Norm geltende sportartspezifische Anforderungen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Auch das kommunale Umfeld definiert zu beachtende Auflagen, wie beispielsweise Vorgaben zum Immissionsschutz, die ebenfalls bei der Planung und beim Bau einer Sportstättenbeleuchtung beachtet werden müssen.

    Beleuchtungsklassen

    Die DIN-Norm sortiert die Sportstättenbeleuchtung in drei Beleuchtungsklassen. Diese reichen von einer sportlichen Betätigung im Freizeitbereich bis hin zum internationalen Wettbewerb. Die Beleuchtungsklassen von Flutlichtanlagen sind wie folgt definiert:

    • Beleuchtungsklasse 1: Diese Beleuchtungsklasse gilt für das Hochleistungstraining (internationaler und nationaler Spielbetrieb/Wettbewerb).
    • Beleuchtungsklasse 2: Die Beleuchtungsklasse 2 gilt für Wettkämpfe im mittlerem Niveau (regionaler und lokaler Spielbetrieb/Wettbewerbe, Trainingsbetrieb).
    • Beleuchtungsklasse 3: Im allgemeinen Training, Schul- und Freizeitsport (lokaler Spielbetreib/Wettbewerbe) muss die Beleuchtungsklasse 3 beachtet werden.

    Die Beleuchtungsklassen gelten sowohl für LED-Flutlichtanlagen als auch für das konventionelle Flutlicht. Oftmals gelten für professionelle Sportveranstaltungen nochmals gesonderte Vorgabe über die DIN-Norm hinaus. Dabei ist die Anpassung an die Anforderungen, die über Kameraaufzeichnungen bzw. TV-Übertragungen entstehen, maßgeblich. Im Detail gilt somit für den Fußball: Ein kommunaler Bolz- und Trainingsplatz muss über ein Flutlicht der Beleuchtungsklasse 3 mit mindestens 75 Lux verfügen. Beim lokalen bis regionalen Spielbetrieb ist die Beleuchtungsklasse 2 mit 200 Lux erforderlich. Für den nationalen bis internationalen Spielbetrieb wird eine Flutlichtanlage entsprechend der Beleuchtungsklasse 1 mit 500 Lux benötigt. Die Einheit „Lux“ beschreibt die Beleuchtungsstärke. Diesem Beispiel folgend können die sportartspezifischen Anforderungen aus der Tabelle entnommen werden:

    SportartBeleuchtungsklasseHorizontale Beleuchtungsstärke (Lux)Emin/Eav (Gleichmäßigkeit)
    American Football15000,7
    22000,6
    3750,5
    Baseball17500,7
    25000,7
    33000,5
    Basketball15000,7
    22000,6
    3750,5
    Fußball15000,7
    22000,6
    3750,5
    Hockey15000,7
    22000,7
    32000,7
    Leichtathletik15000,7
    22000,5
    31000,5
    Tennis15000,7
    23000,7
    32000,6
    Volleyball15000,7
    22000,6
    3750,5

    Auf europäischer und weltweiter Ebene gelten nochmals differenzierte Werte, wobei nach und nach eine Vereinheitlichung der Anforderungen angestrebt wird. Die UEFA stellt je nach Wettkampf noch unterschiedliche Anforderungen, wobei sich mittlerweile 2000 Lux als Größenordnung für eine optimale Sportstättenbeleuchtung etabliert haben. Bei der FIFA gilt seit 2007 eine Richtlinie, die für Spiele unter Regie des Weltverbands mindestens 2400 Lux vorschreibt.

    Lichtimmission

    Neben der reinen Helligkeit eines Flutlichts ist auch die Abstrahlcharakteristik der Anlage von Bedeutung. Hierbei ist besonders die Lichtimmission von Interesse. Dementsprechend ist die Lichtimmission Gegenstand von diversen Prüfverfahren. Sie beschreibt das Maß an Licht, das beispielsweise in benachbarte Wohnhäuser eindringt. Hierbei dürfen die Grenzwerte nicht überschritten werden, denn ansonsten droht eine Verweigerung der Bau- oder Betriebsgenehmigung. Die Bewertungskriterien bilden sich u. a. aus der Raumaufhellung (Beleuchtungsstärke auf einer Fensterfront) und aus der Blendung (Kontrast zwischen der Dichte der Leuchte und dem Umgebungslicht). Die Toleranzwerte für die Raumaufhellung am Immissionsort sind dort besonders niedrig, wo es sich unter anderem um Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder reine Wohngebiete handelt. Generell gilt, dass die Immissionen prüfungsrelevant werden, wenn die Sportstättenbeleuchtung bzw. die Lichtquellen mehrmals wöchentlich für jeweils mehr als eine Stunde eingeschaltet werden. Somit sind große Stadien, die im Regelbetrieb nur 2x pro Woche und auch nicht immer mit Flutlichteinsatz geöffnet werden, grundsätzlich weniger betroffen als kommunale Anlagen mit hoher ganzjähriger Nutzungsintensität auch in den Abendstunden.

    Lichtimmission

    Flutlichtmasten

    Flutlichtmasten für die Sportstättenbeleuchtung sind in unterschiedlichen Höhen und Formen erhältlich. Grundsätzlich gilt, dass eine große Anzahl von Masten nicht unbedingt eine gute Lichtqualität verspricht. Die Flutlichtmasten müssen, wie auch andere feste Einbauten und mobile Einrichtungen, außerhalb des hindernisfreien Raumes stehen. Zudem ist die Installation von Beleuchtungsanlagen als eine bauliche Maßnahme einzuordnen, weshalb hierfür eine Baugenehmigung erforderlich ist. Masten können einteilig, mehrteilig, rund, konisch oder in einer polygonen Form aufgebaut sein. Es ist wichtig, dass die Standsicherheit der Masten in regelmäßigen Abständen kontrolliert wird.

    Flutlichtmast

    Lichtpunkthöhe

    Die Lichtpunkthöhe beschreibt die mittlere Höhe der Flutlichtstrahler über dem Geländeniveau. Für Spielfelder, die für Trainingszwecke genutzt werden, empfiehlt sich eine Lichtpunkthöhe von ca. 16 m. Bei Wettkampfanlagen und beim Trainingsbetrieb von Fußballmannschaften wird eine Lichtpunkthöhe von 18 bis 20 m empfohlen.

    Mobile Flutlichtanlagen

    Neben den stationären Flutlichtanlagen können auch mobile Flutlichtanlagen verwendet werden. Diese haben gegenüber stationären Flutlichtanlagen den Vorteil, dass zum Aufbau kein Bauantrag bzw. keine Baugenehmigung benötigt wird. Die mobile Flutlichtanlage kann überall, schnell und einfach aufgestellt werden und verfügt über das gleiche Leistungsvermögen, wie stationäre Flutlichtanlagen. Zudem zeichnen sich die mobilen Flutlichtanlagen durch niedrige Betriebs- und Wartungskosten sowie wenig Verkabelung aus.

    Mobile Flutlichtanlage

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